Für eine Therapieeinheit werden gemäss Vorlagen des Zürcher Berufsverbands der Logopädinnen und Logopäden (zbl) sFr. 162.00.- verrechnet. Darin beinhaltet sind durchschnittlich 45 Minuten Therapie, Vor- und Nachbereitungen durch die Logopädin sowie Therapie- und Verbrauchsmaterial.
Für Beratungsgespräche und Abklärungen gelten ebenfalls die oben genannten Konditionen.
Ausführliche von der Berhörde gewünschte Berichte werden mit sFr. 250.- verrechnet.
Bei Schulkindern gilt, dass bei den betreffenden Gemeinden jeweils eine Kostengutsprache angefragt
werden muss.
Es kann auch privat abgerechnet werden.
Im Vor- und Nachschulbereich (Kinder bis zum Kindergarteneintritt, sowie Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr,
welche die obligatorische Schulzeit beendet haben), werden die Kosten vom Kanton Zürich getragen, sofern eine Empfehlung vom Kinderspital Zürich (Logopädie und Pädaudiologie) vorliegt.
Dazu ist eine Abklärung am Kinderspital notwendig.
Die Kosten für Erstberatungen von Kleinkindern werden ebenfalls vom Kanton übernommen.
Erstberatungen können direkt bei uns vereinbart werden.
Für Beratungsgespräche und Abklärungen gelten ebenfalls die oben genannten Konditionen.
Ausführliche von der Berhörde gewünschte Berichte werden mit sFr. 250.- verrechnet.
Bei Schulkindern gilt, dass bei den betreffenden Gemeinden jeweils eine Kostengutsprache angefragt
werden muss.
Es kann auch privat abgerechnet werden.
Im Vor- und Nachschulbereich (Kinder bis zum Kindergarteneintritt, sowie Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr,
welche die obligatorische Schulzeit beendet haben), werden die Kosten vom Kanton Zürich getragen, sofern eine Empfehlung vom Kinderspital Zürich (Logopädie und Pädaudiologie) vorliegt.
Dazu ist eine Abklärung am Kinderspital notwendig.
Die Kosten für Erstberatungen von Kleinkindern werden ebenfalls vom Kanton übernommen.
Erstberatungen können direkt bei uns vereinbart werden.