Wann ist eine logopädische Abklärung angezeigt?
Eine Abklärung ist dann empfehlenswert, wenn Ihr Kind
* mit ca. 3 Jahren nur in einzelnen Wörtern und nicht in Sätzen spricht
* einen oder mehrere Laute nicht oder nur fehlerhaft bilden kann
* schwer verständlich spricht oder wenn es Aussenstehenden schwer fällt, Ihr Kind zu verstehen
* undeutlich oder überstürzt spricht
* stark stottert
* Mühe hat, das auszudrücken, was es möchte
* Sie nur unvollständig versteht
* oft keine oder eine unerwartete Antwort auf Fragen gibt
* die Wörter im Satz verwechselt oder Wörter und Satzteile auslässt
* die Laute im Wort verwechselt oder auslässt
* gegenüber fremden Menschen schweigt
* Schwierigkeiten beim Lesen oder Schreiben hat
* grundlegende Rechenfähigkeiten nicht altersentsprechend beherrscht
* häufig unter Heiserkeit oder Stimmlosigkeit leidet
Zeigt Ihr Kind oben genannte Auffälligkeiten, raten wir Ihnen, unverbindlich mit uns in Kontakt zu treten. Wir beraten Sie gerne.
Eine logopädische Abklärung wird in der Regel spielerisch gestaltet. Es werden alle sprachlichen Ebenen beobachtet
und die Ergebnisse werden mit den Eltern besprochen und von diesen ergänzt.
Am Ende des Gesprächs wird der weitere Verlauf besprochen. Wenn notwendig, wird das Kind in die logopädische Therapie aufgenommen. Es können aber auch ein Beratungsgespräch oder eine spätere Kontrolluntersuchung vereinbart werden.
Eine Abklärung beinhaltet:
- Anamnese
- Abklärung
- Testauswertung
- Schreiben des Berichts (250 sFr. verrechnet nach Richtlinen des Zürcher Berufsverbandes der Logopädinnen und Logopäden (zbl))
Die Kosten für eine Abklärung belaufen sich insgesamt auf ca. sFr. 300.– bis sFr. 600.–
Der genaue Betrag ist abhängig vom Umfang der Abklärung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich gerne jederzeit vorgängig an uns!
Eine Abklärung ist dann empfehlenswert, wenn Ihr Kind
* mit ca. 3 Jahren nur in einzelnen Wörtern und nicht in Sätzen spricht
* einen oder mehrere Laute nicht oder nur fehlerhaft bilden kann
* schwer verständlich spricht oder wenn es Aussenstehenden schwer fällt, Ihr Kind zu verstehen
* undeutlich oder überstürzt spricht
* stark stottert
* Mühe hat, das auszudrücken, was es möchte
* Sie nur unvollständig versteht
* oft keine oder eine unerwartete Antwort auf Fragen gibt
* die Wörter im Satz verwechselt oder Wörter und Satzteile auslässt
* die Laute im Wort verwechselt oder auslässt
* gegenüber fremden Menschen schweigt
* Schwierigkeiten beim Lesen oder Schreiben hat
* grundlegende Rechenfähigkeiten nicht altersentsprechend beherrscht
* häufig unter Heiserkeit oder Stimmlosigkeit leidet
Zeigt Ihr Kind oben genannte Auffälligkeiten, raten wir Ihnen, unverbindlich mit uns in Kontakt zu treten. Wir beraten Sie gerne.
Eine logopädische Abklärung wird in der Regel spielerisch gestaltet. Es werden alle sprachlichen Ebenen beobachtet
und die Ergebnisse werden mit den Eltern besprochen und von diesen ergänzt.
Am Ende des Gesprächs wird der weitere Verlauf besprochen. Wenn notwendig, wird das Kind in die logopädische Therapie aufgenommen. Es können aber auch ein Beratungsgespräch oder eine spätere Kontrolluntersuchung vereinbart werden.
Eine Abklärung beinhaltet:
- Anamnese
- Abklärung
- Testauswertung
- Schreiben des Berichts (250 sFr. verrechnet nach Richtlinen des Zürcher Berufsverbandes der Logopädinnen und Logopäden (zbl))
Die Kosten für eine Abklärung belaufen sich insgesamt auf ca. sFr. 300.– bis sFr. 600.–
Der genaue Betrag ist abhängig vom Umfang der Abklärung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich gerne jederzeit vorgängig an uns!